SAIDA Beratungsstelle

Fachstelle für Genitalverstümmelung und geschlechtsspezifische Gewalt

Wir unterstützen Mädchen und Frauen, die von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind, und beraten bundesweit Fachkräfte bei Gefährdungseinschätzungen und konkreten Schutzmaßnahmen.

Vertraulich und fachlich spezialisiert
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr · 0341 24 74 669

Genitalverstümmelung in Deutschland: Hintergründe, Schutz und Unterstützung

Unsere Arbeit

Beratung, Schutz und Versorgung aus einer Hand

Unsere Arbeit verbindet psychosoziale Beratung, medizinische Anbindung und Kinderschutz. Dabei arbeiten wir eng mit Jugendämtern, Schulen, medizinischen Einrichtungen und Beratungsstellen zusammen.

01

Beratung und Begleitung

Vertrauliche und niedrigschwellige Unterstützung für betroffene oder gefährdete Mädchen und Frauen.

02

Aufklärung und Sensibilisierung

Fundierte Informationen für Einrichtungen, Familien, Öffentlichkeit und gesellschaftliche Multiplikatoren.

03

Fachberatung im Kinderschutz

Unterstützung bei der Einschätzung von Gefährdungslagen und bei der Planung konkreter Schutzmaßnahmen.

04

Medizinische Anbindung

Vermittlung in eine spezialisierte und angemessene medizinische Versorgung für betroffene Frauen und Mädchen.

05

Qualifizierung für Fachkräfte

Fortbildungen, Seminare und Fachveranstaltungen für Medizin, Jugendhilfe, Bildung und Beratung.

Wirksamer Schutz braucht Zusammenarbeit

Information allein reicht nicht.

Es braucht fachliche Einschätzung, klare Zuständigkeiten und abgestimmtes Handeln zwischen Jugendhilfe, Medizin und Beratung.

SAIDA stellt diese Verbindung her – für betroffene Mädchen und Frauen sowie für Fachkräfte, die Verantwortung tragen.

Fachinformationen

Versorgung und Umgang mit Genitalverstümmelung

Die folgenden Filme richten sich an Ärztinnen und Ärzte sowie an Fachkräfte im Gesundheitswesen, im Kinderschutz und in der Beratung.

Sie vermitteln Grundlagen für eine sichere und angemessene Versorgung betroffener Mädchen und Frauen.

Film 01

Fachliche Einordnung und Kinderschutz

Grundlagen für die Einschätzung von Gefährdungslagen und das abgestimmte Handeln im Kinderschutz.

Film 02

Versorgung in der gynäkologischen Praxis

Hinweise für eine sensible Untersuchung, Beratung und medizinische Versorgung von Betroffenen.

Film 03

Geburtshilfe und Kinderschutz

Fachinformationen für Schwangerschaft, Geburt und den Schutz gefährdeter Kinder.

Grundlagen

Was bedeutet Genitalverstümmelung?

Weibliche Genitalverstümmelung umfasst Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane aus nichtmedizinischen Gründen teilweise oder vollständig entfernt oder verletzt werden.

Sie ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und kann lebenslange körperliche und psychische Folgen verursachen.

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Die Weltgesundheitsorganisation unterscheidet vier Haupttypen:

Typ 1 – Klitoridektomie
Der sichtbare Teil der Klitoris wird teilweise oder vollständig entfernt.

Typ 2 – Exzision
Zusätzlich werden die inneren Labien und teilweise auch die äußeren Labien entfernt.

Typ 3 – Infibulation
Die Vaginalöffnung wird durch das Entfernen und Zusammenfügen von Gewebe stark verengt. Es verbleibt lediglich eine kleine Öffnung.

Typ 4 – Weitere Verletzungen
Hierunter fallen unter anderem Einstechen, Einschneiden, Auskratzen, Verbrennen oder Verätzen.

Der Begriff stammt von der englischen Bezeichnung female genital mutilation, kurz FGM.

Er macht deutlich, dass es sich nicht um eine mit der männlichen Beschneidung vergleichbare Praktik handelt, sondern um eine schwere und irreversible Verletzung.

Bezeichnungen wie „Mädchenbeschneidung“ oder „weibliche Beschneidung“ können die Schwere der Gewalt verharmlosen.

Genitalverstümmelung dient häufig der Kontrolle weiblicher Sexualität und ist Ausdruck tief verwurzelter geschlechtsspezifischer Ungleichheit.

Je nach Region und sozialem Umfeld wird die Praktik mit Tradition, Religion, Heiratsfähigkeit, Vorstellungen von Reinheit oder medizinischen Mythen begründet.

Familien können unter erheblichem gesellschaftlichem Druck stehen. Wirksame Prävention muss deshalb sowohl gefährdete Mädchen schützen als auch Familien und Gemeinschaften unterstützen, die sich gegen die Praktik entscheiden.

Genitalverstümmelung ist ein weltweites Gewaltphänomen und betrifft auch Mädchen und Frauen in Deutschland und Europa.

Nach aktuellen Angaben von UNICEF leben weltweit mehr als 230 Millionen Mädchen und Frauen mit den Folgen einer Genitalverstümmelung.

Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen schätzt, dass allein im Jahr 2026 etwa 4,5 Millionen Mädchen gefährdet sind.

Die gesundheitlichen Folgen können unmittelbar nach der Tat oder erst viele Jahre später auftreten.

Akute körperliche Folgen
Extreme Schmerzen, starke Blutungen, Infektionen, Harnverhalt, Schockzustände und in schweren Fällen der Tod.

Langfristige körperliche Folgen
Chronische Schmerzen, Narbenbildung, Zysten, wiederkehrende Infektionen, Probleme bei Menstruation, Sexualität, Schwangerschaft und Geburt sowie mögliche Unfruchtbarkeit oder Inkontinenz.

Psychische Folgen
Angstzustände, Depressionen, Traumafolgestörungen, Vertrauensverlust und Schwierigkeiten in Beziehungen oder im Umgang mit medizinischen Untersuchungen.

Mädchen können vom Säuglingsalter bis ins Jugendalter gefährdet sein. Das typische Alter unterscheidet sich je nach Herkunftsregion, Familie und sozialem Umfeld.

Eine Gefährdung kann insbesondere vor Reisen, familiären Feiern oder längeren Aufenthalten in Herkunftsländern entstehen.

Hinweise müssen sorgfältig bewertet werden. Ein pauschaler Verdacht aufgrund der Herkunft einer Familie ist weder fachlich noch für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hilfreich.

Genitalverstümmelung verletzt die Menschenwürde sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Bei gefährdeten Minderjährigen besteht eine staatliche und fachliche Schutzverantwortung.

Nach § 226a StGB wird die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer weiblichen Person mit Freiheitsstrafe bestraft.

Da die Tat meist im Verborgenen geplant und durchgeführt wird, sind ein sensibles Vorgehen, eine fachlich fundierte Gefährdungseinschätzung und die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen entscheidend.

Informieren Sie sich und geben Sie verlässliche Informationen weiter, ohne Betroffene zu stigmatisieren.

Fachkräfte in Medizin, Bildung, Jugendhilfe, Polizei, Verwaltung und Beratung können wesentlich zum Schutz von Mädchen beitragen.

Bei Unsicherheit oder konkreten Hinweisen sollte frühzeitig eine spezialisierte Fachberatungsstelle einbezogen werden.

SAIDA bietet außerdem Seminare, Fortbildungen und Fachveranstaltungen an.

Beratung und Fachunterstützung

Sie müssen die Situation nicht allein einschätzen.

Wir beraten Betroffene, Angehörige und Fachkräfte vertraulich und fachlich spezialisiert.