SAIDA Beratungsstelle für betroffene und fachkräfte

Fachstelle bei Genitalverstümmelung und geschlechts-spezifischer Gewalt

Wir unterstützen Mädchen und Frauen, die von Genitalverstümmelung (FGM) betroffen oder bedroht sind. Bundesweit beraten wir Fachkräfte bei Gefährdungseinschätzungen und der Planung wirksamer Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus sind wir Anlaufstelle bei drohender Kinderehe, Zwangsverheiratung und weiteren Formen von Gewalt, die sich gegen die Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen richten.

Vertrauliche und spezialisierte Beratung
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr · 0341 24 74 669

Genitalverstümmelung in Deutschland: Hintergründe, Schutz und Unterstützung

Unsere Arbeit

Beratung, Schutz und Versorgung aus einer Hand

SAIDA verbindet psychosoziale und sexualpädagogische Begleitung, spezialisierten Kinderschutz und medizinische Versorgung zu einem integrierten, multiprofessionellen Angebot. Beratung, Schutz und Behandlung werden dabei fachübergreifend aufeinander und auf den individuellen Bedarf abgestimmt.

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Beratung und psychosoziale Begleitung

Vertrauliche Beratung, psychosoziale Stabilisierung und individuelle Begleitung für betroffene oder gefährdete Mädchen und Frauen sowie ihre Angehörigen.

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Sexualpädagogische Begleitung und Gesundheitskompetenz

Sexualpädagogische Angebote und Workshops zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten – abgestimmt auf die Bedürfnisse betroffener Mädchen und Frauen.

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Fachberatung im Kinderschutz

Unterstützung von Fachkräften bei der Gefährdungseinschätzung, der Planung und Begleitung konkreter Schutzmaßnahmen in Kinderschutzverfahren. Unsere Lernplattform bietet erste Orientierung.

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Rekonstruktive Eingriffe im SAIDA Kompetenzzentrum

Beratung, Vorbereitung und Begleitung bei wiederherstellenden Operationen im SAIDA Kompetenzzentrum am Klinikum St. Georg Leipzig sowie koordinierte Nachsorge.

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Qualifizierung und fachliche Unterstützung

Fortbildungen, Seminare und Vorträge für Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Bildung und Beratung. Fachliche Stellungnahmen und Expertise für familiengerichtliche Verfahren.

 

SPEZIALISIERTE HILFE BRAUCHT ZUSAMMENARBEIT

Information allein reicht nicht

Weibliche Genitalverstümmelung tritt nicht immer isoliert auf. Sie kann mit Kinderehe und Zwangsverheiratung sowie anderen Gewaltformen verbunden sein. Betroffene, Angehörige und Fachkräfte brauchen deshalb spezialisierte Expertise und eine verlässliche Anlaufstelle.

Fachinformationen

Versorgung bei Genitalverstümmelung

Unsere medizinische Filmreihe zur Versorgung bei weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) richtet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte aus Gesundheitswesen, Kinderschutz und Beratung. Die kurzen Filme vermitteln kompakt und praxisnah Wissen für die fachgerechte Versorgung betroffener Mädchen und Frauen sowie den Schutz gefährdeter Minderjähriger.

Die Filmreihe konnte mit der Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt werden. 

Besonders hervorzuheben ist die praxisrelevante fachliche Auseinandersetzung: Genitalverstümmelung in Deutschland – Die Schlüsselrolle der Ärzteschaft in Prävention und interdisziplinärer Versorgung

Film 3

Vulvo-klitorale Rekonstruktion und weitere operative Therapien

Informationen zu rekonstruktiven Behandlungsmöglichkeiten, Operationsvorbereitung und abgestimmter Nachsorge.

Film 1

Versorgung in der gynäkologischen Praxis

Hinweise für eine sensible Untersuchung, Beratung und medizinische Versorgung von betroffenen Mädchen und Frauen.

Film 2

Geburtshilfe und Kinderschutz

Besonderheiten im Umgang mit schwangeren Betroffenen, Hinweise zu traumsensibler Entbindung sowie der wirksame Schutz gefährdeter Mädchen.

Grundlagen

Was bedeutet Genitalverstümmelung (FGM)?

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien beinhaltet die teilweise oder vollständige Entfernung oder anderweitige Verletzung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Notwendigkeit.

FGM ist damit eine besonders schwere Form von Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Sie ist in Deutschland strafbar und erfordert wirksamen Schutz gefährdeter Mädchen sowie spezialisierte Unterstützung für Betroffene.

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Die Weltgesundheitsorganisation unterscheidet vier Haupttypen:

Typ 1 – Klitoridektomie
Der sichtbare Teil der Klitoris wird teilweise oder vollständig entfernt.

Typ 2 – Exzision
Zusätzlich werden die inneren Labien und teilweise auch die äußeren Labien entfernt.

Typ 3 – Infibulation
Die Vaginalöffnung wird durch das Entfernen und Zusammenfügen von Gewebe stark verengt. Es verbleibt lediglich eine kleine Öffnung.

Typ 4 – Weitere Verletzungen
Hierunter fallen unter anderem Einstechen, Einschneiden, Auskratzen, Verbrennen oder Verätzen.

Viele betroffene Mädchen und Frauen kennen die Bezeichnung für das Erlebte zunächst in ihrer Muttersprache. In Deutschland begegnet ihnen dafür häufig der verharmlosende Begriff „Beschneidung“.

SAIDA verwendet bewusst die Bezeichnung weibliche Genitalverstümmelung und die Abkürzung FGM (female genital mutilation). Damit werden die Schwere der Gewalt und die Verletzung grundlegender Menschenrechte benannt. Afrikanische Frauenrechtsinitiativen haben diesen Begriff durchgesetzt, um verharmlosende Bezeichnungen zu überwinden.

Im persönlichen Beratungsgespräch knüpfen wir an die Sprache der Betroffenen an. So ermöglichen wir Verständigung, ohne die Gewalt sprachlich zu relativieren. Dabei erfahren unsere Klientinnen, dass diese Gewaltform einen international etablierten Namen hat.

Im Kern zielt FGM auf die Kontrolle weiblicher Sexualität und die Unterordnung von Mädchen und Frauen. Je nach Herkunftskontext wird die Gewalt etwa mit Vorstellungen von Reinheit, Ehre, Heiratsfähigkeit, sozialer Zugehörigkeit oder religiöser Verpflichtung gerechtfertigt.

Familien können unter erheblichem gesellschaftlichem Druck stehen. Dieser Druck erklärt die Fortführung der Gewalt, rechtfertigt sie aber nicht. Entscheidend ist der Schutz gefährdeter Mädchen. Eltern und andere Sorgeberechtigte müssen ihrer Schutzverantwortung nachkommen.

Genitalverstümmelung ist ein weltweites Gewaltphänomen und betrifft auch Mädchen und Frauen in Deutschland und Europa.

Nach aktuellen Angaben von UNICEF leben weltweit mehr als 230 Millionen Mädchen und Frauen mit den Folgen einer Genitalverstümmelung.

Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen schätzt, dass allein im Jahr 2026 etwa 4,5 Millionen Mädchen gefährdet sind.

Die gesundheitlichen Folgen können unmittelbar nach der Tat oder erst viele Jahre später auftreten.

Akute körperliche Folgen
Extreme Schmerzen, starke Blutungen, Infektionen, Harnverhalt, Schockzustände und in schweren Fällen der Tod.

Langfristige körperliche Folgen
Chronische Schmerzen, Narbenbildung, Zysten, wiederkehrende Infektionen, Probleme bei Menstruation, Sexualität, Schwangerschaft und Geburt sowie mögliche Unfruchtbarkeit oder Inkontinenz.

Psychische Folgen
Angstzustände, Depressionen, Traumafolgestörungen, Vertrauensverlust und Schwierigkeiten in Beziehungen oder im Umgang mit medizinischen Untersuchungen.

Mädchen können vom Säuglingsalter bis ins Jugendalter gefährdet sein. Das typische Alter unterscheidet sich je nach Herkunftsregion, Familie und sozialem Umfeld.

Eine Gefährdung kann insbesondere vor Reisen, familiären Feiern oder längeren Aufenthalten in Herkunftsländern entstehen.

Hinweise müssen sorgfältig bewertet werden. Ein pauschaler Verdacht aufgrund der Herkunft einer Familie ist weder fachlich noch für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hilfreich.

Genitalverstümmelung verletzt die Menschenwürde sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Bei gefährdeten Minderjährigen besteht eine staatliche und fachliche Schutzverantwortung.

Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer weiblichen Person ist nach § 226a StGB strafbar und als Verbrechen eingestuft.

Eine fachlich fundierte Gefährdungseinschätzung und die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen sind entscheidend. Gewichtige Anhaltspunkte müssen in einem strukturierten Kinderschutzverfahren geprüft und konkrete Schutzmaßnahmen geplant werden.

Ein Gespräch mit der Familie oder die Weitergabe allgemeiner Informationen ersetzt keine Gefährdungseinschätzung. SAIDA unterstützt Fachkräfte bei der Einordnung von Hinweisen und der Planung wirksamer Schutzmaßnahmen.

Orientierung erhalten

Wenn Sie selbst betroffen sind, sich um ein Mädchen sorgen oder in Ihrem beruflichen Alltag Hinweise auf eine Gefährdung wahrnehmen, können Sie sich vertraulich an SAIDA wenden.

Betroffenen Mädchen und Frauen bieten wir eine integrierte Versorgung mit Beratung, psychosozialer und sexualpädagogischer Begleitung sowie spezialisierter medizinischer Behandlung. Dazu gehören auch Beratung, Vorbereitung und Nachsorge bei rekonstruktiven Eingriffen im SAIDA Kompetenzzentrum in Leipzig.

Bei einer möglichen Gefährdung sollte eine Familie nicht unvorbereitet konfrontiert werden, wenn dadurch der wirksame Schutz des Mädchens gefährdet werden könnte.

Beratung für betroffene und Fachkräfte

Sie müssen die Situation nicht allein bewältigen

Wir beraten Betroffene und Angehörige sowie Fachkräfte vertraulich, fachlich spezialisiert und bundesweit.