Anlaufstelle für Beratung

Die SAIDA Beratungsstelle ist eine Anlaufstelle für alle, die Rat und Unterstützung beim Thema Genitalverstümmelung suchen. Mit dem SAIDA Kompetenzzentrum in Kooperation mit dem Klinikum St. Georg in Leipzig gibt es auch eine zentrale Anlaufstelle für umfassende medizinische Versorgung, wie etwa Rekonstruktion der Klitoris.

Unsere Angebote

  • Beratung aller Hilfesuchenden
    persönlich oder telefonisch

  • aufsuchende Beratung in Mitteldeutschland
  • medizinische Behandlung
  • Sexualaufklärung für Geflüchtete und Migrant:innen

  • Selbsthilfegruppe für Betroffene

  • Fortbildungen für Fachkräfte

  • fachliche Einschätzungen für Behörden

Es gibt viele verschiedene Beweggründe, warum sich Menschen an uns wenden.
Suchen Sie als Betroffene Unterstützung? Suchen Sie Hilfe oder Beratung für eine betroffene Frau? Suchst du Hilfe für eine Freundin oder Schwester? Geht es um ein gefährdetes Kind? Oder brauchen Sie Fachinformationen?

Hier geben wir einen kurzen Überblick zu den einzelnen Zielgruppen und Unterstützungsangeboten:

von genitalverstümmelung betroffen

Hilfen für Betroffene

Sie sind selbst von Genitalverstümmelung betroffen und brauchen Hilfe? Sie möchten anderen Betroffenen helfen? In unserer Beratungsstelle erhalten Sie unkompliziert einen Termin.

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Schutz gefährdeter Kinder

Schutz für gefährdete Mädchen

Woran erkenne ich eine Gefährdung? Wie kann ich ein Mädchen sicher vor der Genitalverstümmelung bewahren? Wir helfen konkret dabei, Kinder vor dieser Gewalt zu schützen.

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fachinformationen

Unterstützung für Fachkräfte

Sie möchten einen Überblick oder haben eine bestimmte Frage? Unsere Materialien bieten gezielte Informationen zu allen Aspekten der Gewaltform Genitalverstümmelung.

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Selbstverständnis

  • Parteilichkeit und Schutz für die Mädchen und Frauen

  • Transparenz und Vertraulichkeit

  • Freiwilligkeit und Selbstbestimmung

  • Zusammenarbeit und Kinderschutz

Beratung Kompetenzzentrum

Ziele

  • Bessere Versorgung Betroffener
  • Schutz gefährdeter Minderjähriger

  • Hilfe bei der Gefährdungseinschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen

  • Sensibilisierung von Fachkräften

  • Vernetzung relevanter Berufsgruppen

  • Aufklärung von Geflüchteten und Migrant:innen

Häufige Fragen zur SAIDA Beratungsstelle

Per Telefon, Email oder über das Kontaktformular kann ein Beratungstermin vereinbart werden. Telefonisch sind wir erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 10 und 17 Uhr. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wenn Sie uns einmal nicht persönlich erreichen.

Wenn die deutschen Sprachkenntnisse noch nicht ausreichend sind, dann geben Sie uns bei der Terminvereinbarung einfach Bescheid für welche Sprache Übersetzung benötigt wird. Wir kümmern uns um entsprechende Sprachmittlung für den Termin bei uns. Dabei arbeiten wir mit Sprachmittlerinnen zusammen, die zu diesem Thema sensibilisiert sind und genau wie wir der Schweigepflicht unterliegen.

Um eine Gefährdung festzustellen und ein Mädchen vor dieser tradierten Gewaltform zu schützen, braucht es gewichtige Anhaltspunkte.

Dazu zählen

  • die Betroffenheit der Mutter oder Schwestern
  • die Verbreitungsrate im Herkunftsland
  • Reise ins Herkunftsland ist geplant (Feierlichkeit, Schweigegebot)
  • starke Bindung an traditionelle Rollenbilder
  • Herunterspielen/Ausweichen oder positive Haltung

Nutzen Sie unsere Präventionsbroschüre „Ihr SCHUTZ bist DU“ oder unsere Ausführungen im Dresdner Kinderschutzordner S. 206-209 für weitere Informationen zur Gefährdungseinschätzung und Handlungsoptionen.

Bei konkreten Verdachtsfällen und Hilfebedarf kontaktieren Sie uns gern jederzeit.

Berufsgruppen aus dem medizinischen und pädagogischen Bereich sind angehalten, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Dafür können sie sich von einer insofern erfahrenen Fachkraft (InsoFa) mit anonymisierten Falldaten beraten lassen. Sie sind verpflichtet bei einer Gefährdung die Sorgeberechtigten und das Kind/die Jugendliche auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuweisen und können das Jugendamt einschalten, wenn diese angebotenen Hilfen nicht ausreichen oder nicht wahrgenommen werden oder das Kind/die Jugendliche zusätzlich gefährden würde (siehe §4 KKG).

Im Fall des rechtfertigenden Notstands (siehe §34 StGB ), also zur Abwehr einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit, können die geeigneten Maßnahmen sofort ergriffen und die Verschwiegenheit verletzt werden. Dabei ist zu beachten: „Ereignisse aus der Vergangenheit oder Gegenwart sind relevant, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schädigung des Kindes/der Jugendlichen in seiner/ihrer geistigen, körperlichen oder seelischen Gesundheit zu erwarten ist“ (siehe Dresdner Kinderschutzordner S. 171).

Einrichtungen der Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe (wie Kindertageseinrichtungen, stationäre/teilstationäre Jugendhilfeeinrichtungen, Kinderhäuser) sind verpflichtet den Schutz des zu betreuenden Kindes/Jugendlichen zu gewährleisten. Sie müssen das Jugendamt informieren, wenn sie zu einer Gefährdungseinschätzung gekommen sind und die angebotenen Hilfen nicht ausreichen, nicht angenommen oder keine Hilfen angeboten werden können (siehe §8a SGB VIII). Auch diese haben das Recht auf eine Beratung zur Gefahreneinschätzung durch eine insofern erfahrene Fachkraft (InsoFa).

Bei einer bereits erfolgten Genitalverstümmelung an einer Minderjährigen handelt es sich um eine Kindesmisshandlung und im Besonderen sexualisierte Gewalt an Kindern. Damit ist die weitere gesunde Entwicklung des Kindes in Gefahr und muss entsprechend dem Jugendamt mitgeteilt werden.

Eine bereits erfolgte Genitalverstümmelung an einem minderjährigen Mädchen wird häufig beim Kinderarzt oder im Kindergarten festgestellt. Aber: Für Berufsgruppen aus dem medizinischen und pädagogischen Bereich gibt es keine Anzeigepflicht bei Polizei und Justiz. Auch gegenüber dem Jugendamt sind Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und andere Berufsgruppen des medizinischen und pädagogischen Bereichs (z.B. Berater:innen in der Schwangerschaftskonfliktberatung oder Suchtberatung, Lehrkräfte) ebenfalls nicht verpflichtet, eine Misshandlung zu melden. Allerdings sind sie angehalten, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und entsprechend zu handeln. Dies schließt auch die Weitergabe von Daten an das Jugendamt ein, wenn die Gefährdung in Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten nicht abgewandt werden kann.

Kontaktieren Sie uns.

SAIDA Kompetenzzentrum bei Genitalverstümmelung

Das Team des SAIDA Kompetenzzentrums unter Leitung von Prof. Dr. Uwe Köhler (Klinikum St. Georg) und Simone Schwarz (SAIDA International e.V.)

Das SAIDA Kompetenzzentrum ist die erste multidisziplinäre Anlaufstelle in Mitteldeutschland für von Genitalverstümmelung betroffene Mädchen und Frauen. Ziel des Kompetenzzentrum ist es, betroffene Frauen umfassend medizinisch und sozial zu versorgen, zu behandeln und zu beraten. Die SAIDA Beratungsstelle übernimmt die beratenden, begleitenden und präventiven Aufgaben. Das Klinikum St. Georg Leipzig deckt das medizinische Spektrum ab.

  • Sie brauchen ein Gutachten für Frauen oder Kinder?
  • Sie möchten eine rekonstruktive Operation?
  • Sie wollen wissen, wie eine Rekonstruktion beim Kind abläuft?
  • Sie suchen Unterstützung für eine schwangere betroffene Frau?

Im SAIDA Kompetenzzentrum arbeiten die Disziplinen Gynäkologie, Urologie, Plastische Chirurgie und Kinderchirurgie mit der SAIDA Beratungsstelle zusammen, um medizinische Versorgung, Prävention und Beratung zu vereinen.

Für Termine im Kompetenzzentrum kontaktieren Sie uns.

Häufige Fragen zum SAIDA Kompetenzzentrum

Sie möchten einen Termin im SAIDA Kompetenzzentrum für eine ärztliche Untersuchung, ein Gutachten oder eine rekonstruktive Operation? Kontaktieren Sie die SAIDA Beratungsstelle. Diese vereinbart einen Termin, um das Anliegen der Klientin aufzunehmen, den Ablauf im Kompetenzzentrum sowie die Untersuchungen zu erklären und einen Termin in der ärztlichen Sprechstunde festzulegen. Wir begleiten unsere Klientinnen zu den Terminen im Kompetenzzentrum und organisieren auch die Sprachmittlung, wenn nötig.

Frauen, die sich noch im Asyl- oder Klageverfahren befinden, sind häufig nicht über die gesetzliche Krankenkasse versichert. In diesem Fall benötigen sie von dem jeweiligen Kostenträger (z.B. das Sozialamt) eine Kostenübernahme für ärztliche Untersuchungen und Operationen. Bei gesundheitlichen Beschwerden aufgrund der Genitalverstümmelung werden Kostenübernahmen für Untersuchungen in der Regel problemlos gewährt. Für Operationen braucht es ein ärztliches Gutachten, welches die medizinische Notwendigkeit erläutert. Dieses Gutachten wird bei dem zuständigen Kostenträger eingereicht, der daraufhin gegebenenfalls eine Kostenübernahme erteilt. Für Gutachtenanforderung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernimmt der Auftraggeber, also das BAMF, die Kosten.

Bei Fragen zur Kostenübernahme helfen wir Ihnen gern weiter.

Viele Betroffene leiden unter verschiedenen gesundheitlichen Problemen aufgrund der erlittenen Genitalverstümmelung. Mit Hilfe von rekonstruktiven Operationen erhalten diese Mädchen und Frauen die Möglichkeit eines schmerzfreien und erfüllteren Sexuallebens sowie eine Verbesserung ihrer gesamten gesundheitlichen Situation. Im SAIDA Kompetenzzentrum erfolgen Rekonstruktionen von Klitoris und Labien, die Defibulation (also das Öffnen der Verschlussnaht bei Verstümmelungstyp Infibulation), Operationen von Fisteln und der Harnableitungssysteme. Denn Schädigungen im Urogenitaltrakt kommen häufig vor bei den Betroffenen.

Ein rekonstruktiver Eingriff ist ein erster Schritt in eine nachhaltige Verbesserung der gesundheitlichen Situation von betroffenen Frauen. Jedoch bleibt nach der Operation noch einiges zu tun, um Sensitivität und ein erfüllteres Sexualleben zu erhalten. Wir helfen dabei, diesen Prozess zu begleiten. Nach der Operation stehen wir den Frauen zur Seite bei den Kontrolluntersuchungen. Außerdem bieten wir Sexualaufklärung in Workshops oder im Einzelgespräch an, helfen bei der Suche nach psychologischer Anbindung, wenn gewünscht und haben eine Selbsthilfegruppe, in der sich bereits operierte Frauen austauschen können.

Workshops Frauengesundheit

Beratung Workshops Frauengesundheit

Anna und Simone (v.l.) zeigen Anschauungsmaterial aus den Workshops

Das Wissen um die Funktionsweise des eigenen Körpers sowie der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und Kindern halten wir für besonders wichtig, um sexualisierter Gewalt entgegenzuwirken. Viele Mädchen und Frauen, die zu uns in die Beratung kommen, hatten keine Sexualaufklärung und wissen wenig über ihre Rechte. Auch Männer mit Migrationshintergrund verfügen häufig nicht über ausreichende Informationen zur Funktionsweise des weiblichen Körpers sowie die Rechte von Frauen und Kindern auf sexuelle Selbstbestimmung und Gewaltfreiheit.

Daher bieten wir Workshops zu Frauengesundheit jeweils getrennt für Männer und Frauen in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch in unserer Beratungsstelle an. Termine und den mehrsprachigen Flyer zu den Workshops finden Sie hier.

Für Einrichtungen der Geflüchtetenhilfe können die Workshops auch in den Räumen der jeweiligen Einrichtung stattfinden. Wir haben bereits gute Erfahrungen damit in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften gemacht. Bei Interesse melden Sie sich hier.

Die Workshops finden in Form von Gesprächskreisen statt und haben einen zeitlichen Rahmen von etwa 1 bis 1,5 Stunden. Wir haben Anschauungsmaterial, verwenden eine leichte Sprache und nehmen uns viel Zeit alle Fragen zu beantworten.

Es werden Informationen vermittelt zu den Themenbereichen:

  • Anatomie des weiblichen Körpers
  • Schwangerschaft
  • Verhütung und sexuell übertragbare Krankheiten
  • Rechte von Frauen und Kindern in Deutschland

Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden Material zu weiteren Hilfsangeboten und Anlaufstellen in Leipzig, die dem jeweiligen Themenbereich angepasst sind.